Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.

Treffervorschau

Treffer Pfeil
Architekten- &
Ingenieurrecht
Recht
am Bau
Bauträger-
recht
Versiche-
rungsrecht
Öffentl. Bau- &
Umweltrecht
Vergabe-
recht
Sachverstän-
digenrecht
Immobilienrecht
Kauf/Miete/WEG
Zivilprozess &
Schiedswesen
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

Gesamtsuche
[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Gesamtsuche

[Suchtipps]

Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 63 S 35/16


Bester Treffer:
IBRRS 2017, 1039; IMRRS 2017, 0436
WohnraummieteWohnraummiete
Wann endet die Einspruchsfrist gegen eine Betriebskostenabrechnung?

LG Berlin, Urteil vom 25.10.2016 - 63 S 35/16

Dokument öffnen Volltext

2 Treffer in folgenden Dokumenten:

 Einzeldokumente
 

Kostenloses ProbeaboOK
1 Beitrag gefunden
IMR 2017, 1064 LG Berlin - Berechnung der Einwendungsfrist gegen Betriebskostenabrechnungen

1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2017, 1039; IMRRS 2017, 0436
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Wann endet die Einspruchsfrist gegen eine Betriebskostenabrechnung?

LG Berlin, Urteil vom 25.10.2016 - 63 S 35/16

1. Die Frist, Einwendungen gegen eine Betriebskostenabrechnung zu erheben, beginnt am Tag nach dem Zugang der Abrechnung (hier Zugang, 01.09.2014, Fristbeginn 02.09.2014) und endet taggenau ein Jahr später (hier: 02.09.2015).

2. Aus einer Modernisierungsankündigung müssen die Modernisierungskosten von einer gleichzeitig durchgeführten Instandsetzung nachvollziehbar getrennt werden. Es ist ausreichend, wenn der Endbetrag nach Gewerken aufgeschlüsselt und der Verteilungsmaßstab angegeben wird.

3. Nimmt eine Erhöhungserklärung Bezug auf die Ankündigung, in welcher sämtliche Tatsachen, die die Eigenschaft der Maßnahmen als Modernisierung rechtfertigen, dargestellt und erläutert sind, wird der Mieter in die Lage versetzt, sowohl den Umfang der durchgeführten Modernisierungsmaßnahmen wie auch die dadurch angekündigte Erhöhung des Gebrauchswertes und die nachhaltige Einsparung von Energie zu ersehen.

Dokument öffnen Volltext