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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 5 U 63/12


Bester Treffer:
IBRRS 2016, 0604
BauvertragBauvertrag
Mängelbeseitigung unverhältnismäßig: In welcher Höhe kann gemindert werden?

OLG Frankfurt, Urteil vom 04.02.2014 - 5 U 63/12

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4 Treffer in folgenden Dokumenten:

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1 Beitrag gefunden
IBR 2016, 285 OLG Frankfurt/BGH - Anspruch auf Mängelbeseitigung trotz fehlender Erfüllungswahl des Insolvenzverwalters?

3 Volltexturteile gefunden
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BGH, Urteil vom 19.03.2015 - I ZR 94/13

1. Zwischen dem Betreiber eines Hotels und dem Anbieter eines Online-Reisebüros, das mit einem Hotelbewertungsportal verknüpft ist, besteht im Hinblick auf den Betrieb des Hotelbewertungsportals ein konkretes Wettbewerbsverhältnis iSd § 2 I Nr. 3 UWG. Zwischen der vorteilhaften Wirkung des Hotelbewertungsportals für die Attraktivität des Online-Reisebüros und dem Absatznachteil, der einem Hotelbetreiber aus einer im Bewertungsportal verzeichneten negativen Hotelbewertung zu erwachsen droht, besteht eine für die Annahme eines konkreten Wettbewerbsverhältnisses hinreichende Wechselwirkung in dem Sinne, dass der Wettbewerb des Online-Reisebüros gefördert und derjenige des Hotelbetreibers beeinträchtigt werden kann. (amtlicher Leitsatz)*)

2. Der Betreiber eines Hotelbewertungsportals macht sich erkennbar von Dritten in das Portal eingestellte Äußerungen nicht iSd § 4 Nr. 8 UWG als Tatsachenbehauptung zu eigen, wenn er die Äußerungen nicht inhaltlich-redaktionell aufbereitet oder ihren Wahrheitsgehalt überprüft, sondern die Anwendung eines automatischen Wortfilters sowie gegebenenfalls eine anschließende manuelle Durchsicht lediglich dem Zweck dienen, gegen die Nutzungsbedingungen verstoßende Einträge (etwa Formalbeleidigungen oder von Hotelbetreibern abgegebene Eigenbewertungen) von der Veröffentlichung auszuschließen. Eine inhaltlich-redaktionelle Bearbeitung stellt es mangels inhaltlicher Einflussnahme nicht dar, wenn die von Nutzern vergebenen "Noten" durch die Angabe von Durchschnittswerten oder einer "Weiterempfehlungsrate" statistisch ausgewertet werden. (amtlicher Leitsatz)*)

3. Durch die Aufnahme von Äußerungen Dritter in ein Hotelbewertungsportal werden fremde Tatsachenbehauptungen nicht iSd § 4 Nr. 8 UWG "verbreitet", sofern der Betreiber des Portals seine neutrale Stellung nicht aufgibt und spezifische Prüfungspflichten nicht verletzt. Der Betreiber verlässt seine neutrale Stellung nicht, wenn er Nutzerangaben statistisch auswertet oder einen Wortfilter sowie gegebenenfalls eine manuelle Nachkontrolle einsetzt, um die Einhaltung der Nutzungsbedingungen sicherzustellen. Spezifische Prüfungspflichten verletzt der Betreiber einer Internet-Bewertungsplattform erst, wenn er - nachdem er auf eine klare Rechtsverletzung hingewiesen worden ist - die betroffene Angabe nicht unverzüglich sperrt und keine Vorsorge trifft, dass sie auch zukünftig unterbleibt. (amtlicher Leitsatz)*)

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IBRRS 2014, 1832
Mit Beitrag
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Darlegung von Mängeln: Genaue Bezeichnung der Mangelerscheinung genügt!

BGH, Urteil vom 05.06.2014 - VII ZR 276/13

1. Der Besteller genügt seiner Darlegungslast, wenn er Mangelerscheinungen, die er der fehlerhaften Leistung des Unternehmers zuordnet, genau bezeichnet. Zu den Ursachen der Mangelerscheinung muss der Besteller nicht vortragen.

2. Zur Darlegung von Mängeln eines Werks, das die Lieferung und Installation von Software zum Gegenstand hat.*)

3. Mit der vorbehaltlosen Zahlung einer Rechnung und der Abgabe einer die Dokumentation betreffende Übernahmeerklärung wird die Leistung jedenfalls dann nicht (konkludent) abgenommen, wenn sie noch nicht voll funktionsfähig ist.




IBRRS 2016, 0604
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Mängelbeseitigung unverhältnismäßig: In welcher Höhe kann gemindert werden?

OLG Frankfurt, Urteil vom 04.02.2014 - 5 U 63/12

1. Wird über das Vermögen des Auftragnehmers das Insolvenzverfahren eröffnet und hat der Insolvenzverwalter die Erfüllung des beiderseits noch nicht vollständig erfüllten Werkvertrags nicht gewählt bzw. diese abgelehnt, ist eine auf Mängelbeseitigungskostenvorschuss, hilfsweise auf Schadensersatz statt der Leistung und weiter hilfsweise auf Nachbesserung gerichtete Klage des Auftraggebers abzuweisen.

2. Der Insolvenzverwalter kann beim VOB-Vertrag in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Auftragnehmers vom Nachunternehmer Minderung statt Nachbesserung verlangen, weil es dem Insolvenzverwalter nicht zuzumuten ist, Erfüllung zu wählen (im Anschluss an BGH, IBR 2006, 559).

3. Wird die Mängelbeseitigung wegen Unverhältnismäßigkeit verweigert oder stehen die Nachbesserungskosten in einem Missverhältnis zum Gesamtauftragswert, richtet sich die Höhe der Minderung (ausnahmsweise) nicht nach dem Geldbetrag, der zur Mängelbeseitigung aufgewendet werden muss. In einem solchen Fall kann der Wert des mangelbehafteten Werks unter Zuhilfenahme des sog. Zielbaumverfahrens vom Gericht geschätzt werden.

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