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OLG Dresden, Urteil vom 28.07.2006 - 5 U 581/06
Volltext6 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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IMR 2007, 40 | OLG Dresden - Treppe widerspricht den baurechtlichen Anforderungen: Mangel der Mietsache? |
2 Volltexturteile gefunden |
LG Berlin, Urteil vom 12.05.2022 - 67 S 30/22
Schließt der Mieter den Mietvertrag in Kenntnis der gesundheitsgefährdenen Beschaffenheit der Mietsache ab, ohne mit dem Vermieter insoweit eine ausdrückliche Vereinbarung über die Sollbeschaffenheit zu treffen, ist der Mieter selbst im Falle der vorhaltlosen Ingebrauchnahme der an ihn vermieteten Räume berechtigt, den Vermieter gem. § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB auf Beseitigung des gesundheitsgefährdenden Zustands der Mietsache in Anspruch zu nehmen.*)
VolltextOLG Dresden, Urteil vom 28.07.2006 - 5 U 581/06
Entspricht die Treppe (hier: Raumspartreppe), die zum Dachboden führt, nicht den baurechtlichen Anforderungen (hier: § 32 SächsBauO), so liegt ein Sachmangel des Hauses gemäß § 536a Abs. 1 BGB vor und der Vermieter ist zum Schadensersatz verpflichtet, wenn der Mieter bei ihrer Benutzung stürzt.
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(14.05.2007) Erfahrungsgemäß spielen der Keller und der Dachboden eines Hauses nicht die entscheidende Rolle, wenn es um Verkauf, Vermietung oder Verpachtung einer Immobilie geht. In der Regel werden diese Sonderflächen nur kurz inspiziert, die meiste Aufmerksamkeit widmen Interessenten dagegen den eigentlichen Wohnräumen. Verständlich, denn dort wollen sie ja ihren Alltag verbringen. Aber das kann sich in der Folge als ein schwerer Fehler erweisen. Denn gar nicht so selten liefern später ausgerechnet der Keller oder der Dachboden einen Anlass für rechtliche Auseinandersetzungen. Aus den Nebenräumen wird dann, bildlich gesprochen, die Hauptsache. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS hat eine Reihe von Urteilen zu diesem Thema gesammelt.
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