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AG München - Hunde sind in der Wohnungseigentumsanlage anzuleinen!
1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2013, 1506; IMRRS 2013, 0891
Mit Beitrag
Wohnungseigentum
Rücksichtnahmegebot: Hunde sind anzuleinen!
AG München, Urteil vom 21.03.2013 - 484 C 18498/12 WEG
Die Pflicht der Hundehalter, ihren Hund nur angeleint auf dem Gelände und im Gebäude der Wohnungseigentümergemeinschaft auszuführen, folgt aus dem allgemeinen Rücksichtnahmegebot zwischen den Wohnungseigentümern und muss nicht erst durch einen Mehrheitsbeschluss begründet werden.