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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 42 C 10583/14
AG Düsseldorf, Urteil vom 20.01.2015 - 42 C 10583/14
5 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | ||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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IMR 2015, 104 | AG Düsseldorf - Kein Schadensersatzanspruch des Vermieters für Schäden am Toilettenboden durch Urin |
3 Volltexturteile gefunden |
AG Brandenburg, Urteil vom 24.02.2017 - 31 C 179/14
Absandungen und Abblätterungen bei nicht imprägnierten Naturstein-Fliesen im Bad aufgrund der Verwendung von Duschgelen und Shampoos sind kein von den Mietern zu ersetzender Schaden (§§ 241, 280, 281 BGB), sondern Abnutzungen im Sinne von § 538 BGB.*)
VolltextLG Düsseldorf, Urteil vom 12.11.2015 - 21 S 13/15
1. Der Vermieter kann nur dann vom Mieter Schadenersatz wegen der Abstumpfung eines Marmorbodens im Toilettenbereich verlangen, wenn der Vermieter den Mieter zuvor auf die besondere Empfindlichkeit des Fußbodens hingewiesen hat.
2. Es kann nicht als allgemein bekannt vorausgesetzt werden, dass durch ein "Urinieren im Stehen" aufgrund der unvermeidbaren Kleinstspritzer dauerhafte Schäden an einem Marmorboden im Nahbereich einer Toilette drohen. Vielmehr fällt es in die Risikosphäre des Vermieters, wenn der besonders (säure-) empfindliche Marmorboden durch ein solches Mieterverhalten beschädigt wird.
VolltextAG Düsseldorf, Urteil vom 20.01.2015 - 42 C 10583/14
1. Verbaut der Vermieter einen besonders empfindlichen Boden in der Toilette, muss er den Mieter hierauf besonders hinweisen.
2. Ob das Urinieren durch Männer im Stehen zum vertragsgemäßen Gebrauch gehört, kann offen bleiben.
3. Ein Mann muss nicht damit rechnen, dass durch Urin auf dem Toilettenboden Verätzungen entstehen können.
1 Nachricht gefunden |
(22.01.2015) Das AG Düsseldorf hat entschieden, dass Mieter auf der Toilette ihrer Wohnung im Stehen pinkeln dürfen. Dies gehöre zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung. Das Gericht gab damit einem Mieter Recht, der auf Auszahlung seiner Mietkaution in Höhe von 3.000 Euro geklagt hatte. Der Hausbesitzer wollte 1.900 Euro einbehalten, weil der Marmorboden der Toilette durch Urinspritzer abgestumpft war.
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