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Ihre Suche nach Volltext: 34 Wx 297/15 ergab 4 Treffer in 6 Bereichen.
OLG München - Eintragung einer Zwangshypothek bei Gesamt- oder Teilgläubigerschaft
2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2022, 3650; IMRRS 2022, 1613
Mit Beitrag
Grundbuchrecht
Ausdruck eines per beA eingereichten Schriftsatzes = schriftlicher Antrag i.S.v. § 13 GBO
OLG München, Beschluss vom 07.09.2022 - 34 Wx 323/22
Wird ein über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) eingereichter Schriftsatz ausgedruckt, liegt - unabhängig davon, ob der elektronische Rechtsverkehr im Grundbuchverfahren eröffnet ist - ein schriftlicher Antrag i.S. v. § 13 GBO vor. Ergibt sich aus den Umständen eindeutig, wer Antragsteller ist, muss das Schriftstück nicht von diesem unterschrieben sein.*)
Gemeinschaftsverhältnis muss im Vollstreckungsbescheid hinreichend bestimmt sein!
OLG München, Beschluss vom 08.10.2015 - 34 Wx 297/15
Auch für den Vollstreckungsbescheid gilt, dass er als für das Grundbuchverfahren tauglicher Titel das Gemeinschaftsverhältnis mehrerer Gläubiger hinreichend bestimmt bezeichnen muss. Ohne ausdrückliche Angabe zum Gemeinschaftsverhältnis im Titel hat das Grundbuchamt vor dem Erlass einer Zwischenverfügung zu prüfen, ob sich dieses durch Auslegung unzweideutig ermitteln lässt.*)