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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 34 Wx 297/15


Bester Treffer:
IBRRS 2015, 2973; IMRRS 2015, 1327
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Gemeinschaftsverhältnis muss im Vollstreckungsbescheid hinreichend bestimmt sein!

OLG München, Beschluss vom 08.10.2015 - 34 Wx 297/15

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4 Treffer in folgenden Dokumenten:

 Einzeldokumente  Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen
 

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1 Beitrag gefunden
IVR 2016, 24 OLG München - Eintragung einer Zwangshypothek bei Gesamt- oder Teilgläubigerschaft

2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2022, 3650; IMRRS 2022, 1613
Mit Beitrag
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Ausdruck eines per beA eingereichten Schriftsatzes = schriftlicher Antrag i.S.v. § 13 GBO

OLG München, Beschluss vom 07.09.2022 - 34 Wx 323/22

Wird ein über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) eingereichter Schriftsatz ausgedruckt, liegt - unabhängig davon, ob der elektronische Rechtsverkehr im Grundbuchverfahren eröffnet ist - ein schriftlicher Antrag i.S. v. § 13 GBO vor. Ergibt sich aus den Umständen eindeutig, wer Antragsteller ist, muss das Schriftstück nicht von diesem unterschrieben sein.*)

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IBRRS 2015, 2973; IMRRS 2015, 1327
Mit Beitrag
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Gemeinschaftsverhältnis muss im Vollstreckungsbescheid hinreichend bestimmt sein!

OLG München, Beschluss vom 08.10.2015 - 34 Wx 297/15

Auch für den Vollstreckungsbescheid gilt, dass er als für das Grundbuchverfahren tauglicher Titel das Gemeinschaftsverhältnis mehrerer Gläubiger hinreichend bestimmt bezeichnen muss. Ohne ausdrückliche Angabe zum Gemeinschaftsverhältnis im Titel hat das Grundbuchamt vor dem Erlass einer Zwischenverfügung zu prüfen, ob sich dieses durch Auslegung unzweideutig ermitteln lässt.*)

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