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OLG München, Beschluss vom 31.03.2006 - 34 Wx 111/05
Volltext7 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | ||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
1 Beitrag gefunden |
IMR 2006, 1088 | OLG München - Bauliche Veränderung: Rückbauverlangen nach vier Jahren nicht rechtsmissbräuchlich! |
6 Volltexturteile gefunden |
LG Hamburg, Urteil vom 16.01.2013 - 318 S 55/12
1. Die Genehmigung einer baulichen Veränderung, auch durch i. S. von § 14 Ziffer 1 WEG beeinträchtigte Eigentümer, kann nur in Gestalt einer förmlichen Beschlussfassung erfolgen.*)
2. Eine Terrassenüberdachung ist beeinträchtigend, wenn dadurch die Instandhaltung und Instandsetzung des in diesem Bereich befindlichen Gemeinschaftseigentums, die jeweils der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer obliegt (vgl. §§ 21IV und V Nr. 2 WEG), erschwert wird.*)
VolltextLG Konstanz, Beschluss vom 16.01.2008 - 62 T 160/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextLG Konstanz, Beschluss vom 23.02.2007 - 62 T 16/07
Der Antrag/die Klage bei einem Beschlussanfechtungsverfahren ist gegen die übrigen Wohnungseigentümer zu richten. Ist der Antrag/die Klage gegen die teilrechtsfähige Wohnungseigentümergemeinschaft erhoben, ist der Antrag/die Klage aufgrund fehlender Passivlegitimitation zurückzuweisen. Eine Rubrumsberichtigung kommt nicht in Betracht.
VolltextLG Konstanz, Beschluss vom 01.02.2007 - 62 T 139/05
1. Gegen die Entscheidung des Landgerichtes im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens, in dem der Antrag auf Ablehnung eines Richters zurückgewiesen wird, ist die Rechtsbeschwerde nur bei Zulassung gegeben.
2. Die Richtigkeit der im gesonderten Verfahren auf Ablehnung eines Richters getroffenen Entscheidungen ist im Hauptsacheverfahren nicht zu prüfen.
3. Die Einlegung der Gehörsrüge, der Gegenvorstellung und unstatthafter Rechtsmittel hindern nicht den Eintritt der Rechtskraft.
4. Es erscheint zweifelhaft, ob ein Verstoß gegen die Wartepflicht vorliegt, wenn ein Verhandlungstermin anberaumt wird.
5. Das Interesse der einzelnen Wohnungseigentümers an der Jahresabrechnung ist geprägt von den damit verbundenen vermögensmäßigen Folgen für die Wohnungseigentümer und nicht von dem Interesse, die Tätigkeit des Verwalters zu billigen und ihm sein Vertrauen zu bekunden.
6. Der Geschäftswert ist nicht nach § 49a GKG auf das fünffache des Eigeninteresse zu begrenzen.
VolltextOLG München, Beschluss vom 26.04.2006 - 34 Wx 168/05
1. In Verfahren in Wohnungseigentumssachen kann § 84 ZPO entsprechend angewandt werden.*)
2. Geht von unterschiedlichen Bevollmächtigten eines Verfahrensbeteiligten nicht ausschließbar zeitgleich bei Gericht eine Rechtsmittelrücknahmeerklärung und eine Erklärung, das Rechtsmittel durchführen zu wollen, ein, sind die sich widersprechenden Erklärungen wirkungslos mit der Folge, dass das Rechtsmittelverfahren fortzusetzen ist.*)
3. Der einzelne Wohnungseigentümer hat unabhängig von seinen individuellen Rechten gegenüber dem Bauträger gegen die Gemeinschaft einen Anspruch auf erstmalige Herstellung eines ordnungsmäßigen Zustands des gemeinschaftlichen Eigentums. Er kann von der Gemeinschaft nicht dazu gezwungen werden, aus einem von ihm vorgenommenen Restkaufpreiseinbehalt mit den ihm entstehenden Ersatzvornahmekosten für eine Mängelbeseitigung gegen den Restkaufpreisanspruch aufzurechnen.*)
VolltextOLG München, Beschluss vom 31.03.2006 - 34 Wx 111/05
1. Zur Beschwer und zum Beschwerdewert für das Verlangen eines Wohnungseigentümers auf Beseitigung einer eigenmächtig eingebauten und in Farbgebung wie Gestaltung abweichenden Wohnungsabschlusstür, wenn diese im Gemeinschaftseigentum steht.*)
2. Feststellung der Rechtsmissbräuchlichkeit eines derartigen Verlangens.*)
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