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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 2 Ws 81/12


Bester Treffer:
IBRRS 2012, 2631
StrafrechtStrafrecht
Preisabsprache mit Nachunternehmer ist strafbar!

OLG Celle, Beschluss vom 29.03.2012 - 2 Ws 81/12

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1 Beitrag gefunden
IBR 2012, 543 OLG Celle - Preisabsprache mit Nachunternehmer ist strafbar!

2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2014, 1293; VPRRS 2014, 0329
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wettbewerbsbeschränkende Absprachen auch ohne Teilnahmewettbewerb strafbar!

BGH, Beschluss vom 17.10.2013 - 3 StR 167/13

1. Der Tatbestand des § 298 Abs. 1 StGB erfasst beschränkte Ausschreibungen öffentlicher Auftraggeber gemäß § 3 Nr. 3 VOB/A (2006) (heute § 3 Abs. 3 und 4 VOB/A) auch dann, wenn diesen kein öffentlicher Teilnahmewettbewerb vorausgegangen ist.*)

2. Auch ein Angebot, das an so schwerwiegenden vergaberechtlichen Mängeln leidet, dass es zwingend vom Ausschreibungsverfahren ausgeschlossen werden müsste, kann den Tatbestand des § 298 Abs. 1 StGB erfüllen.*)




IBRRS 2012, 2631
Mit Beitrag
StrafrechtStrafrecht
Preisabsprache mit Nachunternehmer ist strafbar!

OLG Celle, Beschluss vom 29.03.2012 - 2 Ws 81/12

1. Bei der Prüfung der Frage, ob eine verantwortlich handelnde sonstige Person mit Leitungsfunktion nach § 30 Abs. 1 Ziff. 5 OWiG eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit begangen hat, ist nicht danach zu unterscheiden, ob diese Leitungsfunktion auf Betriebs- oder auf Unternehmensebene ausgeübt wird. Die Vorschrift stellt beide Alternativen gleichwertig nebeneinander.*)

2. Nicht nur horizontale, sondern auch vertikale Absprachen, also Absprachen über Preise zwischen einem marktbeherrschenden Anbieter und einem sonst nur als Subunternehmer tätigen Anbieter, sind wettbewerbswidrig und fallen sowohl unter § 298 Abs. 1 StGB als auch unter den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit nach § 81 GWB i.V.m. § 1 GWB.*)

3. Unterlassen Organe einer juristischen Person Aufsichtsmaßnahmen, die zur Verhinderung von Zuwiderhandlungen im Betrieb oder Unternehmen erforderlich sind, und begehen dadurch eine Ordnungswidrigkeit nach § 130 Abs. 1 OWiG, kann gemäß § 30 Abs. 1 Ziff. 1 OWiG gegen die juristische Person eine Geldbuße verhängt werden.*)

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1 Abschnitt im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden

2. Schadensersatzanspruch (VOB/B § 8 Abs. 4 Rn. 10-13)