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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 2 BvR 610/12


Bester Treffer:
IBRRS 2012, 2262
StrafrechtStrafrecht
Verfahrensrecht - BGH-Doppelvorsitz kein Grundrechtsverstoß!

BVerfG, Beschluss vom 23.05.2012 - 2 BvR 610/12

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4 Treffer in folgenden Dokumenten:

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1 Beitrag gefunden
IBR 2012, 1167 BVerfG - Werden durch Überlastung von Richtern Grundrechte der Parteien verletzt?

3 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2013, 0237; IMRRS 2013, 0168
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Erledigungen: Richter muss sich an Kollegen messen lassen!

LG Karlsruhe, Urteil vom 04.12.2012 - RDG 6/12

1.) Der in § 26 Abs. 2 DRiG vorgesehene Vorhalt einer verzögerten Erledigung der Amtsgeschäfte stellt grundsätzlich keine Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit dar.*)

2.) Die von einem Richter zu erbringende Arbeitsleistung orientiert sich pauschalierend an dem Arbeitspensum, das ein durchschnittlicher Richter vergleichbarer Position in der für Beamte geltenden regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit bewältigt. Die von einem voll beschäftigten Richter aufzubringende Arbeitszeit ist damit pauschalierend an dem Arbeitserfolg (Durchschnittspensum) vergleichbarer Richter auszurichten.*)

3.) Die Erledigungszahlen des Richters haben sich an dem Durchschnittspensum unter Würdigung sämtlicher Umstände des Einzelfalls zu orientieren. Wie viel Fälle ein Richter zu erledigen hat, lässt sich somit nicht abstrakt beurteilen.*)

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IBRRS 2013, 0261; IMRRS 2013, 0187
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Wann ist ein Vermerk als Verfahrenshandlung anfechtbar?

LG Karlsruhe, Urteil vom 04.12.2012 - RDG 5/12

Verfahrenshandlungen können ausnahmsweise dann angefochten werden, wenn die negativen Folgen für den Betroffenen besonders schwer wiegen, etwa wenn Verfahrenshandlungen in die materielle Rechtsposition des Betroffenen eingreifen. Dies kann der Fall sein, wenn ein Vorhalt bzw. ein Vermerk über den später erlassenen Bescheid und den Widerspruchsbescheid hinausgeht und in materielle Rechte des Antragsteller im Hinblick auf die richterliche Unabhängigkeit - Einflussnahme des Dienstaufsichtführenden auf die Reihenfolge der Fallbearbeitung wegen Eilbedürftigkeit eingreift.*)

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IBRRS 2012, 2262
Mit Beitrag
StrafrechtStrafrecht
Verfahrensrecht - BGH-Doppelvorsitz kein Grundrechtsverstoß!

BVerfG, Beschluss vom 23.05.2012 - 2 BvR 610/12

Die Überbeanspruchung eines Richters (hier: durch den Vorsitz in zwei BGH-Strafsenaten) führt grundsätzlich nicht zu einem Verstoß gegen den materiellen Gewährleistungsgehalt des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG.

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