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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 16 S 25/08


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IBRRS 2008, 3063; IMRRS 2008, 1762
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Lärmende Kinder: Kündigungsgrund?

LG Wuppertal, Urteil vom 29.07.2008 - 16 S 25/08

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5 Treffer in folgenden Dokumenten:

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IMR 2009, 43 LG Wuppertal - Lärmende Kinder: Kündigungsgrund?

1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2008, 3063; IMRRS 2008, 1762
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Lärmende Kinder: Kündigungsgrund?

LG Wuppertal, Urteil vom 29.07.2008 - 16 S 25/08

Lärm durch Spielen auf dem Hof hält sich im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs, soweit der Lärm wegen des natürlichen Spiel- und Bewegungsdrangs der Kinder unvermeidbar ist.

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3 Nachrichten gefunden
Zankapfel Kinderlärm - Vermieter zwischen allen Fronten
(15.05.2015) Mit den ersten warmen Tagen zieht das Leben in die Innenhöfe und auf die Spielplätze zahlreicher Wohnanlagen ein. Die Kinder entdecken das Leben im Freien. Fußball spielen, rutschen, klettern und andere Freizeitaktivitäten bestimmen ihren Lebensmittelpunkt. Kinderlärm, für Familien ein Glück, für Kinderlose vielfach ein Ärgernis. Streit ist programmiert. Der Vermieter gerät häufig zwischen die Fronten streitender Mieter. Die Gerichte sind bei spielenden Kindern verständnisvoll und urteilen regelmäßig, dass der beim Spielen erzeugte Geräuschpegeln üblich und von den Mitmietern hinzunehmen ist. Darauf weist der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen hin.
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Nachbarschaft und Kinder- So urteilen die Gerichte
(04.02.2011) Spielende und lärmende Kinder, Kinderwagen im Treppenhaus oder Bälle auf dem Nachbargrundstück sind häufig der Grund zum Streit mit den Nachbarn. Der Bundesgerichtshof hat zwar festgestellt, dass im Interesse der Allgemeinheit an einer kinderfreundlichen Umgebung der Kinderlärm hingenommen werden muss ...
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Kinderlärm ist kein Kündigungsgrund
(12.11.2008) Kinderlärm führt immer wieder zu Zwistigkeiten zwischen Eltern, geplagten Nachbarn und dem Vermieter. „Kommt es allerdings zum Rechtsstreit, stehen die Richter meist hinter den Familien", sagt Verena Tiemann von der Quelle Bausparkasse und rät, besser vorher miteinander friedlich zu reden.
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