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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 15 O 103/11


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IBRRS 2013, 1510; IMRRS 2013, 0894
ImmobilienImmobilien
Hausverkauf: Wem gehört das im Kachelofen versteckte Geld?

LG Düsseldorf, Urteil vom 27.07.2012 - 15 O 103/11

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IMR 2013, 254 LG Düsseldorf - Wem gehört der Schatz im Kachelofen?

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IBRRS 2013, 1510; IMRRS 2013, 0894
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ImmobilienImmobilien
Hausverkauf: Wem gehört das im Kachelofen versteckte Geld?

LG Düsseldorf, Urteil vom 27.07.2012 - 15 O 103/11

Der Verkäufer eines Hauses verliert sein Eigentum an im Gebäude versteckten Geldscheinen nicht allein aufgrund der Grundstücksveräußerung. Denn bei dem Geld handelt es sich nicht um Zubehör - einem der Hauptsache dienenden Gegenstand -, auf das sich ein Eigentumsübergang erstrecken könnte.

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Hauskäufer findet 150.000 Euro in Geheimversteck: Wem gehört das Geld?
(10.04.2013) Das kennt man sonst nur aus Romanen: Jemand kauft ein Haus und entdeckt bei Renovierungsarbeiten ein Geheimversteck in der Mauer mit alten Geldscheinen (D-Mark) im Wert von knapp 150.000 Euro. Handelt es sich dabei um einen Schatzfund, den der Finder behalten darf?
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