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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 11 W 1560/09
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IBRRS 2010, 4449; IMRRS 2010, 3249
Prozessuales
Verfahrensrecht - Rücknahme der Berufung: 1,6 Verfahrensgebühr erstattungsfähig!
OLG München, Beschluss vom 22.10.2010 - 11 W 1560/09
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IBR 2010, 1398 | OLG München - 1,6 Verfahrensgebühr erstattungsfähig bei Unkenntnis von Rücknahme der Berufung! |
1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2010, 4449; IMRRS 2010, 3249
Mit Beitrag
Prozessuales
Verfahrensrecht - Rücknahme der Berufung: 1,6 Verfahrensgebühr erstattungsfähig!
OLG München, Beschluss vom 22.10.2010 - 11 W 1560/09
Wenn der Berufungsbeklagte nach Rücknahme der bereits begründeten Berufung einen Schriftsatz einreicht, der Sachanträge oder Sachvortrag enthält, ist die dadurch entstandene volle Verfahrensgebühr erstattungsfähig, wenn weder ihm noch seinem Prozessbevollmächtigten zum Zeitpunkt der die Gebühr auslösenden Tätigkeit bekannt war oder bekannt sein musste, dass das Rechtsmittel bereits zurückgenommen worden war.
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