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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 1 Ws 8/09
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IBRRS 2009, 1560; IMRRS 2009, 0911
Sachverständige
Zeugenvergütung für Stellungnahme zum Ablehnungsgesuch!
OLG Schleswig, Beschluss vom 12.01.2009 - 1 Ws 8/09
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IBR 2009, 1196 | OLG Schleswig - Sachverständige: Zeugenvergütung für Stellungnahme zum Ablehnungsgesuch! |
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IBRRS 2009, 1560; IMRRS 2009, 0911
Mit Beitrag
Sachverständige
Zeugenvergütung für Stellungnahme zum Ablehnungsgesuch!
OLG Schleswig, Beschluss vom 12.01.2009 - 1 Ws 8/09
1. Der Sachverständige erhält für eine Stellungnahme im Rahmen eines Ablehnungsverfahrens keine Vergütung als Sachverständiger gemäß § 8 ff JVEG.
2. Soll der Sachverständige auf Aufforderung des Gerichts eine dienstliche Äußerung zu einem Ablehnungsgesuch abgeben, so erhält er eine Entschädigung, die in entsprechender Anwendung der Vorschriften über die Entschädigung von Zeugen gemäß § 19 JVEG seinem Zeitaufwand entspricht.
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