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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 1 U 86/13
OLG Naumburg, Urteil vom 20.02.2014 - 1 U 86/13
15 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
2 Beiträge gefunden |
IBR 2014, 453 | OLG Naumburg - Keine Klageänderung in zweiter Instanz! |
IBR 2014, 441 | OLG Naumburg - Vertrag über die Lieferung und Montage von Photovoltaikanlage ist Kaufvertrag! |
4 Volltexturteile gefunden |
LG München I, Urteil vom 04.03.2016 - 2 O 8641/14
1. Die Vorhaltung eines Berliner Verbaus ist nach Mietrecht zu behandeln.
2. Der Anspruch auf Vergütung der Vorhaltung eines Berliner Verbaus ist daher nicht mittels Bauhandwerkersicherheit sicherbar.
VolltextOLG Schleswig, Beschluss vom 26.08.2015 - 1 U 154/14
1. Eine auf einem Dach installierte Photovoltaikanlage stellt kein Bauwerk dar, da es an der eigenen Verbindung zum Erdboden mangelt und sie keine wesentliche Bedeutung für Konstruktion, Bestand, Erhaltung oder Nutzbarkeit des Gebäudes hat. Mängel an der Anlage verjähren deshalb (längstens) in drei Jahren.
2. Ein vom Auftraggeber gewünschter Eingriff in die Gebäudesubstanz, der zur Erbringung der Leistung erforderlich ist (hier: Bohren von Schraubenlöchern durch Wellplatten zur Montage einer Photovoltaikanlage), ist keine der zehnjährigen Verjährung unterliegende Eigentumsverletzung (im Anschluss an BGH, IBR 2005, 220).
3. Auch wenn die Ausführung der Leistung in grober Weise den Regeln des (Dachdecker-)Handwerks widerspricht, kann daraus nicht der Schluss gezogen werden, der Auftragnehmer habe die Mangelhaftigkeit seiner Arbeit erkannt.
VolltextBGH, Beschluss vom 21.04.2015 - VI ZR 294-14xxx
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextOLG Naumburg, Urteil vom 20.02.2014 - 1 U 86/13
Ein Vertrag über die Lieferung und Montage einer Photovoltaikanlage auf einem Dach ist regelmäßig ein Kaufvertrag mit Montageverpflichtung, auch fehlt es am Bauwerksbezug. Die umsatzsteuerrechtliche Behandlung als Bauleistungen führt wegen des weiter gefassten steuerrechtlichen Begriffes zu keiner anderen Einschätzung. Damit scheidet die Anwendbarkeit von § 648a BGB aus.*)
1 Blog-Eintrag gefunden |
Von Dr. Friedhelm Weyer
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2 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden |
Einführung vor § 631 BGB (Jurgeleit) |
E. Einordnung anderer Verträge als Werkvertrag |
§ 650a BGB Bauvertrag (Jurgeleit) |
B. Definition des Bauvertrages |