Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.

Treffervorschau

Treffer Pfeil
Architekten- &
Ingenieurrecht
Recht
am Bau
Bauträger-
recht
Versiche-
rungsrecht
Öffentl. Bau- &
Umweltrecht
Vergabe-
recht
Sachverstän-
digenrecht
Immobilienrecht
Kauf/Miete/WEG
Zivilprozess &
Schiedswesen
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

Gesamtsuche
[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Gesamtsuche

[Suchtipps]

Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 1 StR 416/08


Bester Treffer:
IBRRS 2009, 0110; IMRRS 2009, 0064
BauarbeitsrechtBauarbeitsrecht
Strafrecht - "Schwarzarbeit" am Bau: Drastische Strafen wg. Steuerhinterziehung!

BGH, Urteil vom 02.12.2008 - 1 StR 416/08

Dokument öffnen Volltext

5 Treffer in folgenden Dokumenten:

 Einzeldokumente
 

Kostenloses ProbeaboOK
1 Beitrag gefunden
IBR 2009, 117 BGH - "Schwarzarbeit": Drastische Strafen für Bauunternehmer wegen Steuerhinterziehung!

3 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2015, 2713
BauarbeitsrechtBauarbeitsrecht
Dürfen Bruttolohnsummen als Grundlage für eine Beitragsberechnung geschätzt werden?

LAG Hessen, Urteil vom 10.12.2014 - 18 Sa 1736/14

Es ist nicht zulässig, Bruttolohnsummen als Grundlage einer Beitragsberechnung zu schätzen, indem § 14 Abs. 2 Satz 2 SGB IV zur Hochrechnung von Nettolöhnen auf Bruttolöhne angewendet wird.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2013, 4277
StrafrechtStrafrecht
Strafrecht - Einsatz von Schwarzarbeitern = Veruntreuung von Arbeitsentgelt?

BGH, Beschluss vom 04.09.2013 - 1 StR 94/13

1. Ob eine Person Arbeitgeber im Sinne von § 266a StGB ist, richtet sich nach dem Sozialversicherungsrecht, das seinerseits diesbezüglich auf das Dienstvertragsrecht der §§ 611 ff. BGB abstellt. Arbeitgeber ist danach derjenige, dem gegenüber der Arbeitnehmer zur Erbringung von Arbeitsleistungen verpflichtet ist und zu dem er in einem persönlichen Abhängigkeitsverhältnis steht, das sich vor allem durch die Eingliederung des Arbeitnehmers in den Betrieb des Arbeitgebers ausdrückt.

2. Das Bestehen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses zum Arbeitgeber bestimmt sich dabei nach den tatsächlichen Gegebenheiten. Die Vertragsparteien können aus einem nach den tatsächlichen Verhältnissen bestehenden Beschäftigungsverhältnis resultierende sozialversicherungsrechtliche Abführungspflichten nicht durch eine abweichende Vertragsgestaltung beseitigen.

3. Um auf der Grundlage der maßgeblichen tatsächlichen Gegebenheiten das Vorliegen eines (inländischen) sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnisses zu beurteilen, ist eine wertende Gesamtbetrachtung bzw. Gesamtwürdigung aller relevanten Umstände vorzunehmen. In diese Gesamtbetrachtung sind vor allem das Vorliegen eines umfassenden arbeitsrechtlichen Weisungsrechts, die Gestaltung des Entgelts und seiner Berechnung (etwa Entlohnung nach festen Stundensätzen), Art und Ausmaß der Einbindung in den Betriebsablauf des Arbeitgeberbetriebes sowie die Festlegung des täglichen Beginns und des Endes der konkreten Tätigkeit einzustellen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2009, 0110; IMRRS 2009, 0064
Mit Beitrag
BauarbeitsrechtBauarbeitsrecht
Strafrecht - "Schwarzarbeit" am Bau: Drastische Strafen wg. Steuerhinterziehung!

BGH, Urteil vom 02.12.2008 - 1 StR 416/08

1. Die Berechnung der nach § 266a StGB vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträge richtet sich in Fällen illegaler Beschäftigungsverhältnisse nach § 14 Abs. 2 Satz 2 SGB IV.*)

2. Zur Strafzumessung bei Steuerhinterziehung.*)

Dokument öffnen Volltext



1 Nachricht gefunden
Schwarzarbeit am Bau: Grundsatzentscheidung des BGH zur Strafhöhe bei Steuerhinterziehung
(03.12.2008) Das Landgericht Landshut hatte den Angeklagten, der ein Bauunternehmen als Subunternehmer betrieb, mit Urteil vom 21. April 2008 unter anderem wegen Steuerhinterziehung und Beitragshinterziehung zu der Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und elf Monaten ohne Bewährung verurteilt. Dagegen hatte der Angeklagte Revision eingelegt und insbesondere die Strafzumessung gerügt.
Dokument öffnen mehr…