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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: solaranlage denkmalschutz

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4 Beiträge gefunden
IBR 2013, 1086 VG Aachen - Denkmalschutz: Photovoltaikanlage auf geschütztem Hausdach kann zulässig sein!
IBR 2010, 1426 Abwägungsentscheidungen zwischen Denkmalschutz- und Umweltinteressen
IBR 2010, 716 VGH Bayern - Solaranlage auf denkmalgeschützter Kirche unzulässig!
IBR 2010, 658 VG Berlin - Solaranlage auf denkmalgeschütztem Haus zulässig!

19 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2024, 1291
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Was geht vor: Umwelt- oder Denkmalschutz?

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 07.03.2024 - 2 M 70/23

1. Auch unter Berücksichtigung des überragenden öffentlichen Interesses am Ausbau erneuerbarer Energien verbleibt es bei der auf den Einzelfall zu beziehenden Interessenabwägung, ob dieser Belang die Belange des Denkmalschutzes überwiegt.*)

2. Dabei ist aber in Ansehung des Abwägungsvorrangs gem. § 2 EEG davon auszugehen, dass denkmalschutzrechtliche Belange nur überwiegen, wenn entweder der Eingriff in das Denkmal besonders schwerwiegend ist oder, wenn er ein Denkmal von herausgehobener Bedeutung betrifft.*)

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IBRRS 2023, 1741
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Ungenehmigte Photovoltaikanlage auf Baudenkmal muss zurückgebaut werden!

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 08.06.2023 - 1 ME 15/23

1. § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 i.V.m. Satz 2 NDSchG regelt das "Ob" der Erteilung einer denkmalrechtlichen Genehmigung zur Nutzung erneuerbarer Energien dergestalt, dass das öffentliche Interesse bei Vorliegen der Voraussetzungen (reversibler Eingriff in das äußere Erscheinungsbild und nur geringfügiger Eingriff in die denkmalwerte Substanz) in der Regel überwiegt. In einem Großteil der Fälle ist die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung oder Umwandlung erneuerbarer Energien mithin grundsätzlich zu genehmigen.*)

2. Begründet der besondere denkmalrechtliche Wert und/oder das Ausmaß der Beeinträchtigung des Denkmals selbst oder von Denkmälern in der näheren Umgebung einen vom Regelfall abweichenden atypischen Fall, bedarf es bei der Frage des "Ob" der Genehmigung einer - im Ausgangspunkt ergebnisoffenen - Abwägung zwischen dem öffentlichen und privaten Interesse an der Errichtung zur Nutzung von erneuerbaren Energien und dem Interesse an der unveränderten Erhaltung des Kulturdenkmals, in die allerdings das gesetzgeberische Ziel des Klimaschutzes mit erheblichem Gewicht einfließen muss.*)

3. Für die Frage des "Wie" der Genehmigung bleibt es bei den Regelungen des § 10 Abs. 3 NDSchG und der Pflicht der zuständigen Behörde, auf eine möglichst denkmalverträgliche Ausgestaltung der Anlage hinzuwirken. Dabei darf die grundlegende Entscheidung des Gesetzgebers zugunsten der Anlagen zur Nutzung von erneuerbaren Energien nicht konterkariert werden, sodass eine für den Anlagenbetreiber - insbesondere wirtschaftlich - unzumutbare Ausgestaltung nicht verlangt werden kann. Aufwändige und mit hohen Kosten verbundene technische Sonderlösungen können daher ebenso wie eine Installation in ertragsschwacher Lage in aller Regel nicht verlangt werden.*)

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IBRRS 2023, 1960
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Ausbau der Solarenergie überwiegt Belange des Denkmalschutzes

VG Koblenz, Urteil vom 05.06.2023 - 1 K 922/22

(Ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2022, 2051
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Schutzwürdigkeit eines Denkmals hängt nicht von der Passantenanzahl ab!

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10.06.2022 - 2 L 21/20

1. Aus Art. 20a GG ergibt sich kein unbedingter Vorrang des Staatsziels Umweltschutz gegenüber dem in Art. 36 Abs. 4 LVerf-SA ebenfalls verfassungsrechtlich verankerten Denkmalschutz. Art. 20a GG kann nur dazu führen, dass dem Gesichtspunkt der Energieeinsparung bei der Abwägung konkurrierender Interessen eine verstärkte Durchsetzungsfähigkeit zukommt und daher je nach Lage des Einzelfalls Einschränkungen im Erscheinungsbild eines Denkmals eher hinzunehmen sind, als dies ohne Art. 20a GG der Fall wäre (vgl. OVG Niedersachsen, Urteil vom 03.05.2006 - 1 LB 16/05, IBRRS 2006, 3836).*)

2. Die Bedeutung und Schutzwürdigkeit eines Denkmals oder Denkmalbereichs hängt nicht davon ab, wie viele Passanten dort regelmäßig vorbeikommen.*)

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IBRRS 2020, 0469
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Solaranlage muss "versteckt" werden!

OVG Thüringen, Urteil vom 21.08.2019 - 1 KO 88/16

1. Eine gemeindliche Gestaltungssatzung kann zum Schutz des Ortsbilds bestimmen, Solaranlagen so anzuordnen, dass sie vom angrenzenden öffentlichen Straßenraum aus nicht einsehbar sind.*)

2. Einzelfall der rechtmäßigen Versagung einer nachträglichen Abweichung von den Vorgaben einer Gestaltungssatzung für eine an einer besonders exponierten Stelle errichtete Solaranlage.*)

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IBRRS 2014, 1978; IMRRS 2014, 1064
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Vertragsanpassung verweigert: Wohnbauförderer kann mindern!

VG Berlin, Urteil vom 18.06.2014 - 7 K 15.14

Ist im Fördervertrag geregelt, dass der Förderungsempfänger im Rahmen der Schlussabrechnung die förderfähigen Kosten nachzuweisen hat, die dann der Subventionsgeber überprüft, um auf dieser Grundlage ein Angebot zur Vertragsänderung von einer vorläufigen auf eine endgültige Zuwendungshöhe zu machen, verletzt der Förderungsempfänger seine Vertragspflichten, wenn er dieses Änderungsangebot nicht annimmt. Das gilt unabhängig davon, ob der Förderungsnehmer mehr zu bekommen hat oder rechtsgrundlos erhaltene Mittel zurückzahlen muss. Die Nichtannahme des Änderungsangebots berechtigt den Subventionsgeber, eine anteilige Minderung der Förderung im Umfang der Zustimmungspflicht zu verlangen.

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IBRRS 2013, 0874
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Photovoltaikanlage auf denkmalgeschütztem Haus zulässig?

VG Aachen, Urteil vom 01.12.2011 - 5 K 906/10

Eine Photovoltaikanlage auf den rückwärtigen Dachflächen eines denkmalgeschützten Hauses ist zulässig, wenn die Anlage nicht besonders auffällig ausgestaltet ist und somit die Auswirkungen auf das Erscheinungsbild des Hauses als Ganzes gering sind.

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IBRRS 2011, 3686; IMRRS 2011, 2608
Mit Beitrag
Umwelt und NaturschutzUmwelt und Naturschutz
Photovoltaikanlage auf Kulturdenkmal: Zulässig?

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 01.09.2011 - 1 S 1070/11

1. In subjektiver Hinsicht ist für die Beurteilung der Frage, ob das Erscheinungsbild eines Kulturdenkmals erheblich beeinträchtigt wird, das Empfinden des für Belange des Denkmalschutzes aufgeschlossenen Durchschnittsbetrachters entscheidend (Bestätigung der Senatsrechtsprechung). Bei Anwendung dieses Maßstabs ist zu beachten, dass das Empfinden des Durchschnittsbetrachters sich im Laufe der Zeit wandeln kann und er Photovoltaikanlagen heute anders wahrnimmt als in der Anfangszeit der Nutzung dieser Technik.*)

2. Das Erscheinungsbild von Gesamtanlagen wird nicht durch § 15 Abs. 3, sondern ausschließlich durch § 19 DSchG geschützt.*)

3. Der Umstand, dass die Belange des Klimaschutzes in den Staatszielbestimmungen des Art. 20 a GG und des Art. 3 a LV verankert sind, muss zu einer entsprechenden Gewichtung dieser Belange im Rahmen der nach den §§ 8 Abs. 1 Nr. 2 und 15 Abs. 3 DSchG zu treffenden Ermessensentscheidungen führen.*)

4. Die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf einem im Eigentum einer Kirche bzw. Religionsgemeinschaft stehenden Profandenkmal fällt nicht in den Schutzbereich des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts (Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 3 WRV) und/oder der Religionsfreiheit (Art. 4 GG).*)

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IBRRS 2011, 3244
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Denkmalschutz vs. erneuerbare Energien

OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 16.08.2011 - 8 A 10590/11

1. Die Frage, ob Belange des Denkmalschutzes einem Vorhaben entgegenstehen, wird maßgeblich davon bestimmt, unter welchen Gesichtspunkten die Denkmalwürdigkeit des Objektes angenommen wird. Die entsprechende Beurteilung muss kategorienadäquat erfolgen. Sie muss sich - auch im Hinblick auf die durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützten Eigentümerbefugnisse - an der für das Schutzgut maßgeblichen denkmalrechtlichen Bedeutungskategorie orientieren.

2. Ergibt die Anwendung einer kategorienadäquaten Betrachtungsweise eine besonders schwerwiegende Beeinträchtigung denkmalschutzrechtlicher Belange, so überwiegen diese Belange die privaten Interessen des Eigentümers sowie andere öffentliche Gemeinwohlerfordernisse.

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IBRRS 2011, 0671; VPRRS 2011, 0062
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Darf Vergabestelle eigene Erfahrungen berücksichtigen?

VK Münster, Beschluss vom 16.12.2010 - VK 9/10

Eine Vergabestelle darf im Rahmen der Eignungsbeurteilung auch auf eigene Erfahrungen, die sie mit dem Unternehmen aus früheren Aufträgen gemacht hat, abstellen und diese bei der Wertung berücksichtigen.*)

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Ausbau der Solarenergie überwiegt in der Regel Belange des Denkmalschutzes
Einzelfall dennoch entscheidend

(11.07.2023) Den Eigentümern von Kulturdenkmälern muss grundsätzlich die Errichtung von das Denkmal beeinträchtigenden Solaranlagen genehmigt werden, sofern die Beeinträchtigung auf den unbedingt notwendigen Umfang beschränkt wird. In einem vom Verwaltungsgericht Koblenz zu entscheidenden Fall hatte eine auf die Erteilung einer Genehmigung gerichtete Klage allerdings keinen Erfolg.
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VPB: Nicht immer ist genug Platz für eine Solaranlage!
(08.07.2020) Wer auf seinem Dach Solarenergie ernten möchte, braucht dazu eine möglichst große Fläche, damit die Anlage rentabel arbeitet. Viele Eigentümer, die sich zur Nachrüstung ihres Dachs entschließen, planen deshalb die Solaranlagen gerne bis an den Rand der Dachfläche. Das ist aber nicht immer erlaubt, warnt der Verband Privater Bauherren (VPB):
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