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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 13 U 5690/03
OLG München, Urteil vom 08.06.2004 - 13 U 5690/03
Volltext4 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | ||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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IBR 2004, 516 | OLG München - Wie kostengünstig muss der Architekt planen? |
2 Volltexturteile gefunden |
OLG Hamm, Urteil vom 18.05.2021 - 24 U 48/20
1. Der planende Architekt ist auch ohne ausdrückliche Vereinbarung im Hinblick auf die Kampfmittelfreiheit verpflichtet, das Problem der Kampfmittelüberprüfung zu berücksichtigen.
2. Die Planungsleistung des Architekten ist bereits dann mangelhaft, wenn ein Kampfmittelverdacht hinsichtlich der mit dem Neubau überbauten Grundstücksflächen besteht.
3. Die Klärung der Kampfmittelfreiheit ist keine "Standortanalyse", sondern dient der Beurteilung der Frage, ob das bereits ausgewählte Grundstück erst nach Abklärung der Kampfmittelbelastung bebaubar ist. Damit handelt es sich um eine Grundleistung der Leistungsphase 2.
VolltextOLG München, Urteil vom 08.06.2004 - 13 U 5690/03
1. Der Architekt ist nicht verpflichtet, Details eines Bauvorhabens so zu planen, dass die objektiv beste oder kostengünstigste Lösung erzielt wird. Etwas anderes kann gelten, wenn Kernbereiche der Planung betroffen sind.*)
2. Bei einer Minderung nach § 634 BGB a.F. (§ 638 BGB n.F.) ist die Mehrwertsteuer anzusetzen, wenn die Minderung aus den Kosten für die potenzielle Mängelbeseitigung berechnet wird, nicht aber, wenn ihr der technische oder merkantile Minderwert zu Grunde gelegt wird.*)
3. Spricht das Gericht aufgrund der Ergebnisse einer Beweisaufnahme hinsichtlich einzelner Teilbeträge der Klageforderung mehr zu als beantragt, liegt kein Verstoß gegen das Gebot des "ne ultra petitum" vor, wenn die Summe der zuerkannten Teilbeträge die Klageforderung nicht übersteigt.*)
Volltext1 Nachricht gefunden |
(28.07.2004) Wir wollen Sie an dieser Stelle über einige wichtige Urteile informieren, die in den letzten Tagen veröffentlicht worden sind. IBR-Beiträge zu diesen Urteilen werden in Kürze in unserem "Werkstatt"-Modul und in der September-Ausgabe der IBR veröffentlicht werden.
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