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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2011, 3533; IMRRS 2011, 2521
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Erstreckt sich Zwangsverwaltung auf Einnahmen aus Untermiete?

OLG Stuttgart, Urteil vom 26.05.2011 - 13 U 23/11

1. Ist der Mieter oder Pächter zur weiteren entgeltlichen Überlassung der Miet(Pacht-)Sache berechtigt, so stehen grundsätzlich ihm die Erträge aus dem Untermiet(-Pacht-)Verhältnis zu, nicht dem Eigentümer. Eine Beschlagnahme des Grundstücks kann daher diese Forderungen nicht erfassen. Anders ist es aber, wenn die Miet- bzw. Pachterträge nur formell dem Hauptmieter (-Pächter) zugeordnet sind, wirtschaftlich hingegen dem Eigentümer zustehen. So liegt es, wenn der Hauptmiet(-Pacht-)Vertrag wegen Vereitelung der Gläubigerrechte - aufgrund des kollusiven Zusammenwirkens der Vertragsparteien zum Nachteil der Gläubiger - nichtig ist.

2. Folge der Nichtigkeit des Generalmietvertrages ist, dass die Beschlagnahme im Rahmen der Zwangsverwaltung die Untermietverhältnisse erfasst (§ 148 ZVG).

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