Urteilssuche
ibr-online. Die Datenbank für
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Kostenloses Probeabo
1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2014, 3137; IMRRS 2014, 1651
Mit Beitrag
Prozessuales
Klagerücknahme nach Vergleich: Kostengrundentscheidung nach Vergleichsquote
OLG Schleswig, Beschluss vom 09.08.2013 - 5 W 26/13
1. Über die Kostentragungspflicht entscheidet das Gericht nach § 269 Abs. 4 ZPO durch Beschluss auf Antrag einer Partei. Die Regelung der Kostenlast in einem außergerichtlichen Vergleich nimmt dem Kostenantrag nicht das Rechtsschutzinteresse.*)
2. Auf Antrag des Klägers ist auch im Falle einer Klagerücknahme bei einer anderweitigen Kostenregelung in einem außergerichtlichen Vergleich eine Kostengrundentscheidung nach § 269 Abs. 3 Satz, § 269 Abs. 4 ZPO zu erlassen.*)
Volltext