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IBRRS 2014, 2450
Mit Beitrag
Architekten und Ingenieure
Rohbau wird beheizt: Architekt muss Vorkehrungen gegen Schimmel veranlassen!
OLG München, Urteil vom 27.11.2013 - 13 U 835/13 Bau
1. Ein Architekt, dem die Bauüberwachung übertragen wurde, hat unter anderem die Pflicht, die verschiedenen Gewerke zu koordinieren und den Bauherrn vor Baumängeln und vor Schaden zu bewahren.
2. Hat ein Architekt Kenntnis davon, dass der Rohbau beheizt werden soll, obwohl die Öffnung von der Treppe zum Dachbereich noch nicht verschlossen ist, darf er sich nicht in den Weihnachtsurlaub verabschieden und den Bau "seinem Schicksal" überlassen, ohne Vorkehrungen gegen eine Schimmelbildung im Dach getroffen zu haben.
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