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IBRRS 2016, 1370; IMRRS 2016, 0857
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Rechtsanwälte
Sozietätsverbot zwischen Anwälten und Ärzten/Apothekern ist verfassungswidrig!
BVerfG, Urteil vom 12.01.2016 - 1 BvL 6/13
Das Sozietätsverbot aus § 59a Abs. 1 Satz 1 BRAO verletzt das Grundrecht der Berufsfreiheit, soweit es Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten eine gemeinschaftliche Berufsausübung mit Ärztinnen und Ärzten oder mit Apothekerinnen und Apothekern im Rahmen einer Partnerschaftsgesellschaft untersagt.*)
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