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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2014, 2726
Mit Beitrag
Werkvertragsrecht
Bohrung eines Brunnens: Auffinden von Wasser gehört zum Baugrundrisiko!
OLG Naumburg, Urteil vom 30.07.2014 - 1 U 15/14
Mit der übernommenen Verpflichtung zur Bohrung eines Brunnens schuldet der Auftragnehmer nicht ohne weiteres den Erfolg des Auffindens Wasser führender Schichten. Ob solche vorgefunden werden können ist vielmehr Sache des Baugrundrisikos, welches der Auftraggeber trägt.*)
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