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IBRRS 2014, 2383; VPRRS 2014, 0495
Mit Beitrag
Vergabe
Kein Rechtsschutz gegen vermutete Vergabeverstöße in künftigem Vergabeverfahren!
OLG Koblenz, Beschluss vom 15.08.2014 - 1 Verg 7/14
1. Gegenstand des Nachprüfungsverfahrens sind Handlungen und Entscheidungen eines öffentlichen Auftraggebers in einem laufenden Vergabeverfahren.*)
2. Vorbeugender Rechtsschutz gegen vermutete Vergaberechtsverstöße in einem künftigen Vergabeverfahren wird nicht gewährt.*)
3. Die bloße Absichtsbekundung gegenüber dem derzeitigen Leistungserbringer, den nach Ablauf bestehender Verträge weiterhin gegebenen Bedarf - möglicherweise anders als früher - in einem förmlichen Vergabeverfahren decken zu wollen, ist noch keine Einleitung eines der Nachprüfung zugänglichen Vergabeverfahrens (im materiellen Sinne).*)
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