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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2014, 2367; IMRRS 2014, 1208
Mit Beitrag
Sachverständige
Kostenvorschuss erheblich überschritten: Wann wird die Vergütung gekürzt?
OLG Jena, Beschluss vom 01.08.2014 - 7 U 405/12
1. Eine Überschreitung des mitgeteilten Kostenvorschuss von 20 bis 25% ist als erheblich anzunehmen.*)
2. Die Vergütung des Sachverständigen kann wegen einer Überschreitung des mitgeteilten Kostenvorschusses nur gekürzt werden, wenn bei verständiger Würdigung aller Umstände anzunehmen ist, dass bei rechtzeitiger Anzeige der Mehrkosten der Gutachtensauftrag eingeschränkt oder beendet worden wäre.
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