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IBRRS 2014, 1842
Mit Beitrag
Bauvertrag
Zuschlagsschreiben enthält Änderungen: Nachlass nicht wirksam vereinbart!
OLG Naumburg, Urteil vom 26.06.2014 - 9 U 5/14
1. Wird das Angebot des Bieters im Zuschlagsschreiben unter Abänderungen angenommen, kommt (noch) kein Vertrag zustande.
2. Soll ein auf bestimmte Teile des Angebots begrenzter Nachlass nach den Zuschlagsschreiben des Auftraggebers für sämtliche Preise gelten und enthält der später schriftlich geschlossene Vertrag keine Nachlassvereinbarung, ist der Nachlass nicht wirksam vereinbart worden.
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