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IBRRS 2014, 0419; IMRRS 2014, 0204
Prozessuales
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Mangelhaftes Bauwerk: Keine Begutachtung fremder Wohnungen!
OLG Hamburg, Beschluss vom 15.01.2014 - 15 W 1/14
Wenn das Bauwerk, an dem die streitgegenständlichen Mängel vorhanden sein sollen, Eigentum einer dritten, nicht am Verfahren beteiligten Person ist, kann der Antrag der beweisbelasteten Partei gemäß § 144 ZPO, den Eigentümer zur Duldung der Begutachtung zu verpflichten, im Falle von Wohnungen abgelehnt werden.