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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2013, 2224
Bauvertrag
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„Fugen“ zwischen Mauerwerk und Zargen werden nicht übermessen!
OLG Karlsruhe, Urteil vom 27.03.2013 - 14 U 145/11
1. Bei der Ermittlung der Flächengröße von Öffnungen im Mauerwerk zum Zwecke der Abrechnung nach VOB Teil C / DIN 18330 Nr. 5, sind Zwischenräume zu in den Öffnungen eingebauten Bauteilen (z. B. Fenstern) der Öffnung zuzurechnen.*)
2. Dies gilt auch, wenn erst nach dem Einbau der Fenster Verblendsichtmauerwerk aufgebracht wird.*)
