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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2013, 1764
Bauhaftung
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Bei Baggerarbeiten ist auf Abwasserleitungen zu achten!
OLG Celle, Urteil vom 05.12.2012 - 7 U 59/12
1. Bei Arbeiten mit schwerem Gerät muss sichergestellt werden, dass es nicht zu Beschädigungen am Eigentum Dritter kommt. Bestehen besondere Anhaltspunkte dafür, dass von durchzuführenden Erdarbeiten Kabeln und Leitungen betroffen sein können, muss der Unternehmer Vorkehrungen treffen, um eventuelle Schäden an diesen zu vermeiden.
2. Kann ein Schaden infolge mehrerer Handlungen desselben Schädigers entstanden sein, ist für die Pflicht zum Schadensersatz irrelevant, aus welcher Handlung genau der Schaden resultiert.
