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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2012, 2533; IMRRS 2012, 1834
Leasing und Erbbaurecht
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Verbesserung der Mietsache: Gegenwärtiger Zustand maßgeblich!
BGH, Urteil vom 20.06.2012 - VIII ZR 110/11
Ob eine vom Vermieter beabsichtigte Modernisierungsmaßnahme eine Verbesserung der Mietsache darstellt, ist grundsätzlich nach dem gegenwärtigen Zustand der Wohnung einschließlich der vom Mieter vorgenommenen Verbesserungsmaßnahmen zu beurteilen; unberücksichtigt bleiben lediglich etwaige vom (gegenwärtigen) Mieter vertragswidrig vorgenommene bauliche Veränderungen.*)
