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IBRRS 2012, 1886; IMRRS 2012, 1387
Prozessuales
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Prozessuales
Verfahrensrecht - Wann gibt der Beklagte Veranlassung zur Klageerhebung?
OLG Stuttgart, Beschluss vom 02.05.2012 - 13 W 16/12
Die beklagte Partei kann allein schon dadurch zur Erhebung der Klage Veranlassung geben, dass sie sich auf eine Leistungsaufforderung der klagenden Partei vorprozessual mit der Bitte einlässt, sie nicht zu belästigen, auch wenn die klagende Partei in ihrer Leistungsaufforderung den Anspruch nicht näher darlegt oder belegt und die beklagte Partei im Vorfeld des Prozesses über das Vorliegen der die Klage begründenden Umstände im Unklaren oder darüber im Irrtum war.*)
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