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IBRRS 2012, 1898; IMRRS 2012, 1395
Leasing und Erbbaurecht
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Leasing und Erbbaurecht
Abmahnung: Voraussetzung für ordentliche Kündigung?
LG Berlin, Urteil vom 06.12.2011 - 63 S 178/11
1. Eine jahrelange unpünktliche und unvollständige Mietzahlung berechtigt nur dann zur fristlosen Kündigung, wenn eine vorherige Abmahnung nicht nur eine Zahlungsaufforderung enthielt, sondern zusätzlich Konsequenzen angedroht wurden.
2. Auch eine ordentliche Kündigung kommt nur wegen einer nicht unerheblichen Pflichtverletzung in Betracht, die eine Abmahnung voraussetzen kann, wenn in der Vergangenheit das beanstandete Verhalten (unpünktliche und unvollständige Mietzahlung) immer wieder hingenommen wurde.
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