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IBRRS 2012, 1810; IMRRS 2012, 1328
Leasing und Erbbaurecht
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Leasing und Erbbaurecht
Für Räumungsanspruch gegen Untermieter genügt Gebrauchsüberlassung!
OLG München, Beschluss vom 06.03.2012 - 32 U 4456/11
Der Räumungs- und Herausgabeanspruch aus § 546 Abs. 2 BGB setzt nicht voraus, dass der Dritte noch im Besitz des Mietgegenstandes ist. Für die Begründung des Anspruchs genügt es, wenn der mit dem Vermieter schuldrechtlich verbundene Mieter dem Untermieter einmal den Gebrauch überlassen hat. Etwas Anderes kommt nur dann in Betracht, wenn ein Untermieter, unter Beendigung des Untermietverhältnisses, den Gebrauch an der Mietsache wieder an den Hauptmieter (rück-)überlassen hat.*)
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