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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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Leasing und Erbbaurecht
KG, Urteil vom 05.03.2012 - 8 U 48/11
1. Die formelle Wirksamkeit einer Nebenkostenabrechnung setzt grundsätzlich nicht eine Erläuterung der Gründe für Kostensteigerungen, die gegenüber dem Vorjahr eingetreten sind, voraus (im Anschluss an BGH, NJW 2008, 2260).*)
2. Das Überschreiten einer Innenraumtemperatur von 26°C in (ohne Klimatisierung vermieteten) Büroräumen indiziert keinen Sachmangel der Mieträume. Auch bestehen Zweifel, allein aus einer Nichteinhaltung arbeitsschutzrechtlicher Vorschriften, die für den Mieter in seiner Eigenschaft als Arbeitgeber gelten, auf einen mietrechtlichen Mangel zu schließen.*)
3. Eine Mietminderung wegen unzumutbarer, auf unzureichendem Wärmeschutz des Gebäudes beruhenden Innentemperaturen setzt in tatsächlicher Hinsicht eine taggenaue Darlegung der gemessenen Innen- und Außentemperaturen voraus.*)




