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IBRRS 2012, 1523; IMRRS 2012, 1114
Leasing und Erbbaurecht
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Leasing und Erbbaurecht
Mieterhöhung: Zu viele, aber ungeeignete Vergleichswohnungen: Egal!
BGH, Urteil vom 28.03.2012 - VIII ZR 79/11
Wenn der Vermieter in seinem Erhöhungsverlangen - über die in § 558a Abs. 2 Nr. 4 BGB geforderten drei Vergleichswohnungen hinaus - weitere Wohnungen benennt, die nicht die Voraussetzungen des § 558a Abs. 2 Nr. 4 BGB erfüllen, so ist das Erhöhungsverlangen weder insgesamt noch teilweise unwirksam. Ob der Umstand, dass die Miete einer der benannten Wohnungen unterhalb der verlangten Miete liegt, an der Ortsüblichkeit der verlangten Miete zweifeln lässt, ist eine Frage der materiellen Begründetheit, nicht der Wirksamkeit des Erhöhungsverlangens.*)
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