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IBRRS 2012, 1521; VPRRS 2012, 0151
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Inhaltliche Unvollständigkeit: Ausschluss und keine Nachbesserung!
OLG Dresden, Beschluss vom 21.02.2012 - Verg 1/12
Ist wegen einer inhaltlichen Unvollständigkeit schon gar kein wirksames Angebot abgegeben worden, so handelt es sich nicht um das Fehlen von Erklärungen oder Nachweisen i. S. d § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A. Das Angebot ist vielmehr auszuschließen, ohne dass dem Bieter Gelegenheit gegeben werden darf, es nachzubessern.*)
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