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IBRRS 2012, 0710; IMRRS 2012, 0517
Leasing und Erbbaurecht
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Leasing und Erbbaurecht
Anspruch auf Kautionszahlung: Auch nach Beendigung des Vertrages!
BGH, Beschluss vom 22.11.2011 - VIII ZR 65/11
1. Im Anschluss an die zur Pacht ergangene Rechtsprechung des Senats (BGH, Urteil vom 12.01.1981 - VIII ZR 332/79) ist kein Rechtsgrund dafür ersichtlich, den Vermieter von Wohnraum hinsichtlich der Kaution nur deswegen, weil der Vertrag beendet ist, auf den in seinen tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen häufig umstrittenen Anspruch selbst zu verweisen.
2. Die Mietkaution kann bei fortbestehendem Sicherungsbedürfnis auch noch nach Beendigung des Mietverhältnisses geltend gemacht werden.
3. Ist eine Barkaution vereinbart, liegt in der vorbehaltlosen Annahme einer für die Dauer der Mietzeit ausgestellten Bankbürgschaft eine Stundung.
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