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IBRRS 2012, 0352; IMRRS 2012, 0254
Bauträger
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Bauträger
Widerspruch zwischen Modell und Plänen geht zulasten des Bauträgers!
OLG Frankfurt, Urteil vom 30.11.2011 - 12 U 136/10
1. Dem Modell eines Gebäudes kommt bei der Veranschaulichung der späteren Bauausführung eine ganz besondere Bedeutung zu. Denn einem durchschnittlichen Käufer, der eine erst noch zu errichtende Wohnung erwirbt, wird es in aller Regel schwer fallen, sich das Aussehen des Gebäudes und die Lage der ihn interessierenden Wohnung in diesem und auf dem Grundstück vorzustellen. Hierbei hilft ihm das Modell mehr als die Ansicht von Plänen.
2. Etwaige Diskrepanzen zwischen dem Modell und einem Bild im Verkaufsprospekt gehen deshalb zu Lasten des Bauträgers.
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