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IBRRS 2012, 1594; IMRRS 2012, 1161
Leasing und Erbbaurecht
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Leasing und Erbbaurecht
Wohnflächenabweichung: Formeller Mangel des Mieterhöhungsverlangens?
LG Karlsruhe, Urteil vom 23.09.2011 - 9 S 285/11
Die Verwendung der vertraglich vereinbarten, aber von der tatsächlichen erheblich im Sinne der BGH-Rechtsprechung (mehr als 10%) abweichenden Wohnfläche im Rahmen eines Mieterhöhungsverlangens nach § 558a BGB stellt lediglich einen inhaltlichen, nicht einen formellen Mangel dar, der im Rahmen des Zustimmungsverfahrens korrigiert werden kann.
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