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IBRRS 2010, 3336
Architekten und Ingenieure
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Architekten und Ingenieure
Rückzahlung überzahlter Honorarvorschüsse
OLG Saarbrücken, Urteil vom 13.07.2010 - 4 U 569/09
1. Der Anspruch des Auftraggebers auf Rückzahlung überzahlter Honorarvorschüsse eines planenden Ingenieurs ist vertraglicher, nicht bereicherungsrechtlicher Natur.*)
2. Die für den Beginn der Verjährung erforderliche Fälligkeit des Rückforderungsanspruchs hängt nicht davon ab, ob der Ingenieur seinerseits eine den Anforderungen der HOAI entsprechende prüfbare Honorarschlussrechnung erteilt.*)
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