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IBRRS 2010, 3346; IMRRS 2010, 2446
Leasing und Erbbaurecht
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Leasing und Erbbaurecht
Betriebskosten für leer stehende Wohnungen trägt der Vermieter!
KG, Urteil vom 08.07.2010 - 12 U 26/09
1. Die Kosten der Hausbeleuchtung sind auch auf eine nicht bewohnte Wohnung zu verteilen, weil der Vermieter, der das Vermietungsrisiko trägt, im Verhältnis zur Gesamtheit der Mieter grundsätzlich den Kostenanteil zu tragen hat, der auf leer stehende Mieteinheiten entfällt.*)
2. Die tatsächliche Übernahme der Verwaltung eines Grundstücks durch die Komplementärin des Vermieters stellt keine Fremdverwaltung dar, deren Kosten als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden können.*)
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