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IBRRS 2010, 3229; IMRRS 2010, 2358
Bauvertrag
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Bauvertrag
Beschränkung d. Haftung eines beim Bauherrn angestellten Bauleiters
OLG Koblenz, Beschluss vom 12.07.2010 - 5 U 187/10
1. Tritt der Insolvenzverwalter sämtliche Ansprüche des Insolvenzschuldners (Bauherr) wegen Mängeln der Werkleistung an den Erwerber des Bauwerks ab, gehen auch die Ansprüche wegen Schlechterfüllung eines Vertrages über, der die Tätigkeit des vom Bauherrn eingeschalteten Bauleiters betrifft.
2. Ist der Bauleiter lediglich als Arbeitnehmer des Bauherrn tätig geworden, ist seine Haftung auch gegenüber dem Zessionar nach den für betrieblich veranlasste Tätigkeiten geltenden Grundsätzen beschränkt. Dabei ist unerheblich, ob die Bestellung zum nachweisberechtigten Bauleiter der maßgeblichen Landesbauordnung widerspricht.
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