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IBRRS 2010, 3126; IMRRS 2010, 2277
Wohnungseigentum
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Wohnungseigentum
Heizkostenabrechnung: Änderung des Verteilungsschlüssels
BGH, Urteil vom 16.07.2010 - V ZR 221/09
1. Eine Vereinbarung der Wohnungseigentümer, Heizkosten ausschließlich nach Verbrauch abzurechnen, kann durch Mehrheitsbeschluss geändert werden.*)
2. Ob eine Änderung des Verteilungsschlüssels für Heizkosten mit der Heizkostenverordnung vereinbar ist, bestimmt sich nach der Fassung der Verordnung, welche bei erstmaliger Geltung des neuen Schlüssels in Kraft ist.*)
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