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IBRRS 2010, 3178
Öffentliches Baurecht
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Öffentliches Baurecht
Private Interessen als Anlass für Bebauungsplan
OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29.03.2010 - 7 D 96/09
Die städtebauliche Erforderlichkeit einer Planung wird nicht dadurch in Frage gestellt, dass die Gemeinde private Interessen von Investoren zum Anlass einer Bauleitplanung nimmt, sofern sie damit eigene städtebauliche Ziele verfolgt. Die Gemeinde darf hierbei der Vermarktungssituation der zur Bebauung vorgesehenen Flächen erhebliche Bedeutung beimessen, ohne die Vermarktungsbemühungen der Investoren einer näheren Prüfung unterziehen zu müssen.
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