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IBRRS 2010, 3174
Bauvertrag
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Bauvertrag
Subunternehmer sind keine Verrichtungsgehilfen ihres Auftraggebers!
OLG Saarbrücken, Urteil vom 18.03.2010 - 8 U 3/09
1. Selbstständige Unternehmer sind im Allgemeinen nicht in dem Maße den Weisungen des Hauptunternehmers unterworfen, dass sie als dessen Hilfspersonen angesehen werden müssen.
2. Die Vorschrift des § 618 BGB, nach der der Dienstherr die Arbeitsräume in einem sicheren Zustand zur Verfügung stellen muss, ist auch auf Werkverträge anwendbar.




