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IBRRS 2007, 4308; IMRRS 2007, 2032
Mit Beitrag
Prozessuales
Kostenerstattungsanspruch wegen Beweisverfahrens?
OLG Koblenz, Beschluss vom 21.09.2007 - 14 W 659/07
1. Die für einen prozessualen Kostenerstattungsanspruch erforderliche Identität der Beteiligten von Beweissicherung und Hauptsache besteht auch dann, wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft eine Beweissicherung wegen Mängeln am Gemeinschaftseigentum durchführt und sodann die einzelnen Wohnungseigentümer ermächtigt, ihre Mängelgewährleistungsansprüche selbst geltend zu machen.*)
2. Eine Erstattung der Kosten der Beweissicherung kann der Wohnungseigentümer nur entsprechend seiner Beteiligung am Gesamtobjekt beanspruchen.*)
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