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IBRRS 2007, 4280; IMRRS 2007, 2013
Mit Beitrag
Wohnungseigentum
Einberufungsmangel der Erstversammlung und Zweitversammlung
OLG Hamm, Beschluss vom 16.04.2007 - 15 W 108/06
Ein Einberufungsmangel der Erstversammlung nur dann zur Verneinung der Beschlussfähigkeit der Wiederholungsversammlung führen, wenn bei lebensnaher Betrachtung festgestellt werden kann, dass dieser Mangel sich ursächlich dafür ausgewirkt hat, dass der Erstversammlung Wohnungseigentümer in einem solchen Umfang ferngeblieben sind, dass die Beschlussfähigkeit nach Maßgabe des § 25 Abs. 3 WEG nicht erreicht worden ist.
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