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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2007, 4233; IMRRS 2007, 1981
Mit Beitrag
Prozessuales
Befragung des Sachverständigen zum Gutachten
KG, Beschluss vom 28.08.2007 - 7 W 50/07
1. Wird den Parteien das Gutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen unter Fristsetzung zur Stellungnahme übersandt, so genügt allein der Antrag auf Bestimmung eines Anhörungstermins zur Erläuterung des Gutachtens durch den Sachverständigen ohne nähere Begründung nicht.
2. Das selbständige Beweisverfahren ist in diesem Fall jedenfalls nach Ablauf von vier Monaten nach Übersendung des Gutachtens beendet.
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