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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2007, 4075
Bauvertrag
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AGB-Sicherungsabrede mit Ausschluss von § 768 BGB: Unwirksam
LG Wiesbaden, Urteil vom 24.08.2007 - 3 O 221/06
1. Der von Seiten des Auftraggebers formularmäßig in der Sicherungsabrede zum Bauvertrag vorgegebene Ausschluss des § 768 BGB in der Gewährleistungsbürgschaft führt zur Unwirksamkeit der Sicherungsabrede insgesamt.
2. Zu Gunsten des Auftraggebers kann auch in der Herausgabe einer Bürgschaft ohne Verzicht auf die Rechte aus § 768 BGB weder die Abänderung der Sicherungsabrede gesehen werden, noch gibt es Raum für eine inhaltserhaltende Reduktion.
