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IBRRS 2007, 4052; IMRRS 2007, 1870
Wohnungseigentum
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Mit Beitrag

Majorisierung von Stimmen bei der Verwalterwahl
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 31.07.2007 - 14 Wx 41/06
1. Für die Zurechnung von Stimmverboten kommt es entscheidend darauf an, ob das Mitglied eines Organs einer juristischen Person maßgeblichen Einfluss auf die Willensbildung hat. Das Stimmverbot besteht daher für den Geschäftsführer einer GmbH, der zugleich Geschäftsführer der Firma ist, die die Wohnungseigentumsanlage verwaltet.
2. Die Wahl zum Verwalter widerspricht ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn eine kleine Gruppe von Wohnungseigentümern ihr Stimmengewicht nutzt, um einen Verwalter trotz Interessenskonflikts (verzögerte Durchsetzung von Mängeln durch Verwalter gegenüber dem Bauträger, dessen Geschäftsführer auch der Verwalter selber ist) zum Verwalter zu wählen
