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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2007, 3963; IMRRS 2007, 1806
Wohnungseigentum
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Mit Beitrag

Festsetzung des Geschäftswertes
LG Konstanz, Beschluss vom 13.08.2007 - 62 T 66/07
1. § 48 Abs. 2 WEG und § 49a GKG sind, da Übergangsvorschriften fehlen, nach Sinn und Zweck so auszulegen, dass § 48 Abs. 2 WEG in Verbindung mit der KostO für die bis zum 02.07.2007 eingegangenen Verfahren und § 49a GKG für die ab diesem Zeitpunkt eingehenden Verfahren gelten.
2. Auch in Altverfahren lässt sich der Geschäftswert nicht auf das Fünffache des persönlichen wirtschaftlichen Interesses beschränken. Dem steht der Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes entgegen.
